Haus- und Hofregeln

Voraussetzung für ein gutes Miteinander ist das Einhalten der Haus- und Hofregeln:

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Die neuen Haus- und Hofregeln stammen aus dem Schuljahr 2015 und wurden von der GLK (Lehrerkonferenz), der SMV und in der Schulkonferenz besprochen und verabschiedet.

 

Nutzungsordnung für Handys

Alle Schüler geben ihr Handy zu Beginn des Unterrichts selbstständig, ohne Aufforderung ab.

Dazu steht eine sog. „Handy-Box“ bereit, in der alle Geräte einer Klasse gesammelt werden. Die „Handy-Box“ wird von einem „Handy-Dienst“ (1-2 Schüler/innen der jeweiligen Klasse) ins Sekretariat gebracht und dort bis zum Unterrichtsende aufbewahrt.

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Nach Unterrichtsende werden die Geräte durch den „Handy-Dienst“ wieder ausgegeben.

Beim Sportunterricht, der außerhalb stattfindet, sowie beim Schwimmen, findet die Ausgabe der Geräte vor Verlassen der Schule statt, sofern danach der Unterricht dort endet.

(Wenn der Fachunterricht, z.B. WAG, MNT, Musik, Sport o.ä. in Nebengebäuden stattfindet, werden die Handys nicht vorher ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt auch dann erst nach Ende des Unterrichts.)

Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen, wie z.B. Ausflüge, Lerngänge, Bundesjugendspiele usw. gilt die Regel, dass die Schüler/innen ihr Handy bei sich tragen dürfen, dieses aber ausgeschaltet ist und nicht benutzt werden darf.

Im Nachmittagsunterricht werden die Handys von dem jeweiligen Fachlehrer eingesammelt und bei der Lerngruppe verwahrt.

Fehlverhalten wird nach §90 SchG „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“ geahndet (=Rektoratseintrag). Verstöße werden im Klassenbuch vermerkt. Das Handy wird dann im Rektorat abgegeben. Beim ersten Mal wird der Schüler im Rektorat belehrt und erhält sein Gerät zurück. Beim zweiten Mal wird der Schüler erneut belehrt. Das Handy muss von den Eltern abgeholt werden. Weitere Verstöße können letztlich auch zu einem Unterrichtsausschluss führen.

Im Falle von Sachbeschädigungen oder Diebstahl übernimmt die Schule keinerlei Haftung oder Ersatzansprüche.

 

Diese Nutzungsordnung wurde in einer Arbeitsgemeinschaft am 16.10.2014 festgehalten (Bouché, Steinbach, Vogel)