Am 22. März 2021 sind Änderungen der Corona-Verordnung sowie der Corona-Verordnung Schule in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf die Maskenpflicht an Schulen haben. Über die wesentlichen Punkte habe ich Sie bereits mit Schreiben vom 19. März 2021 informiert.
ln der Anlage erhalten Sie nun die mit Blick auf diese Änderungen sowie auf die häufig zur Maskenpflicht an Schulen auftretenden Fragestellungen überarbeitete Handreichung als Leitfaden für die schulische Praxis.
Ich danke lhnen nochmals sehr herzlich für lhren Einsatz und lhre Bereitschaft, sich immer wieder auf neue Bedingungen einzustellen!
M. Föll