Erweiterte Notbetreuung ab Montag, 27. April 2020

Das Kultus­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg hat einen erwei­ter­ten ­Per­so­nen­kreis definiert, der Anspruch auf eine Notbe­treu­ung nach der Corona-Verordnung hat. Ab dem 27. April können Schüle­rin­nen und Schüler in einer Notgruppe betreut werden, wenn folgen­de ­Kri­te­rien zutreffen:

  • Das Kind besucht eine Grund­schule, ein Sonder­päd­ago­gi­sches ­Bil­dungs- und Beratungs­zen­trum (SBBZ), einen Schul­kin­der­gar­ten, eine Grund­schul­för­der­klasse oder eine weiter­füh­rende Schule bis zur siebten Klasse.
  • Beide Eltern­teile (bei Allein­er­zie­hen­den: das allein­er­zie­hen­de ­El­tern­teil) sind berufs­tä­tig.
  • Beide Eltern­teile (bei Allein­er­zie­hen­den: das allein­er­zie­hen­de ­El­tern­teil) haben einen präsenz­pflich­ti­gen Arbeits­platz au­ßer­halb der Wohnung und gelten für den Arbeit­ge­ber als u­n­ab­kömm­lich.

Eltern, deren Kinder aktuell schon in der Notbetreuung sind, müssen kein neues Formular ausfüllen. 

Antragsformular: Notbetreuung für Schulkinder (PDF)


Schreiben Kultusministerin – Erweiterte Notbetreuung vom 20.04.2020 (PDF)


Link: Coronainfo Stadt Karlsruhe – Notfallbetreuung