Nach den Sommerferien 2020 gilt an allen weiterführenden Schulen im Land Baden-Württemberg eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus. Wer auf dem Schulgelände (z.B. Pausenhof) und in den Gebäuden unterwegs ist, muss eine Alltagsmaske tragen.
Die Maskenpflicht gilt für Lehrer/innen, Eltern, Besucher und alle Schüler/innen ab der 5. Klasse. Während des Unterrichts in Klassenzimmern und Fachräumen darf die Maske abgenommen werden.
Die Maskenpflicht gilt nicht für die Grundschule. Wir bitten jedoch alle Eltern ihren Kindern trotzdem eine Schutzmaske mit zu geben. Freiwillig darf ein Mund-Nasen-Schutz auch in der Grundschule getragen werden. Das Tragen der Schutzmaske wird in bestimmten Situationen empfohlen, um ein angemessenes pädagogisches Arbeiten zu ermöglichen.
Außerdem werden die derzeitigen Hygienregeln weiterhin eingehalten und die Klassenzimmer regelmäßig gelüftet.