Elterninfo: Ergänzende Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19.4. – Schnelltests Grundschule

Liebe Eltern,

anbei übersende ich Ihnen die aktuellen Informationen des KM zum Schulbetrieb ab dem 19.4.
Mit dieser neuen Verordnung sollte die gestern versandte Erklärung (Anlage 2b) hinfällig geworden sein…
Evtl. ist mit einer neuen, aktualisierten Erklärung zu rechnen. Informationen hierzu erhalte ich aber erst morgen um 12h und gebe diese dann alsbald an Sie weiter.

Zur Durchführung der Corona-Schnelltests in der Grundschule:

  • wir führen die Schnelltests im Klassenzimmer durch.
  • die Hygienevorschriften sind eingehalten.
  • Mindestabstand ist gewährleistet.
  • Sichtschutz ist nicht möglich.
  • Schutzausrüstung für das Hilfspersonal ist vorhanden.
  • die Schnelltests werden von geschultem Hilfspersonal unter ärztlicher Leitung (!) durchgeführt.
  • im Falle eines positiven Schnelltestergebnisses werden Sie von uns informiert und müssen Ihr Kind dann umgehend in der Schule abholen.
  • betroffene Kinder werden unter Aufsicht in einem Quarantäneraum (Arztzimmer) bis zur Abholung isoliert und betreut.
  • ein pädagogisch und sozial angemessener Umgang mit der Situation ist uns bewusst!

Wenn Sie eine Teilnahme Ihres Kindes an den Schnelltests in der Schule nicht wünschen, dann können Sie uns alternativ ein negatives Testergebnis (schriftliche Bestätigung) eines externen Anbieters (z.b. Apotheke, Kinderarzt o.ä.) vorlegen. Die Vorlage muss regelmäßig (2x in der Woche, montags – donnerstags) aktualisiert vorgelegt werden.
Nach aktuellem Stand reicht es nicht aus, zu Hause in Eigenregie einen Schnelltest durchzuführen und ein negatives Ergebnis zu bestätigen. Die Bestätigung eines externen Anbieters muss vorliegen. Andernfalls ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.

Es besteht weiterhin keine Präsenzpflicht. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, verbleiben im Fernlernmodus und werden mit Lernpaketen versorgt. Online-Unterricht ist nur begrenzt (ca. 1h täglich) möglich.

Mögliche Befreiungen von der Testpflicht (für geimpfte und/oder genesene Personen) entnehmen sie bitte der begefügten aAnlage.

Vielen Dank für ihre Unterstützung!!!
Falls Sie fragen haben, nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf.

Freundliche Grüße

G. Vogel