
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat einen erweiterten Personenkreis definiert, der Anspruch auf eine Notbetreuung nach der Corona-Verordnung hat. Ab dem 27. April können Schülerinnen und Schüler in einer Notgruppe betreut werden, wenn folgende Kriterien zutreffen: Das Kind besucht eine Grundschule, ein weiter lesen…