Liebe Eltern, mit Beginn des Schuljahres 2022/23 sollen laut § 73 Schulgesetz alle Kinder schulpflichtig werden, die bis 30.06.2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die zwischen dem 01.08.2015 und 30.06.2016 geborenen Kinder müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen weiter lesen…
